Für die Vorlage der Antragsunterlagen bei den Genehmigungsbehörden ist stets eine Deklarationsanalyse, in der Originalsubstanz auf folgende Inhaltsstoffe vorgeschrieben:
Allgemeine Aussagen:
¹ = Staubbildende Abfälle und Abfälle mit für den Direktversatz unzulässigem Wassergehalt können in der GTS-eigenen Mischanlage zu einem verwertbaren Versatzstoff konditioniert werden.
Deklarationsanalyse
Ist aufgrund der Herkunft des Abfalles bzw. sonstiger Verdachtsmomente mit weiteren, oben nicht aufgeführten Schadstoffen zu rechnen, sind diese in die Untersuchung einzubeziehen.
² = bei Verdacht aufgrund des Entstehungsprozesses oder der Herkunft des Abfalles